Damit Sie Ihre Anlage wirtschaftlich betreiben können, ist es sinnvoll, die Förderprogramme zu nutzen, die derzeit im Bereich Solarstrom aufgelegt sind.
Über das sog. CO2 Minderungsprogramm erhalten Sie zinsgünstige Darlehen.
Die Beantragung dieser Darlehen erfolgt über Ihre Hausbank, das Darlehen selber gewährt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Der von Ihrer Anlage aus dem Sonnenlicht umgewandelte Strom wird mit einer sog. Einspeisever- gütung „bezahlt“.
Die Vergütung ist gesetzlich geregelt (Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)) und gilt KONSTANT für die nächsten zwanzig Jahre.
Achtung, geänderte Regelungen!
Am 9.7.2010 hat der Bundesrat der deutlich schnelleren Absenkung der Solarstromförderung zugestimmt.
Die nun beschlossene EEG-Novelle sieht bis zum 1.1.2012 in vier Schritten eine Rückführung der Solarstromförderung um bis zu 50 Prozentpunkte vor: Rückwirkend zum 1. Juli 2010 werden die Fördersätze um bis zu 13 Prozent und zum 1. Oktober 2010 um weitere 3 Prozent reduziert.
Zum 1. Januar 2011 folgt eine Rückführung der Zuschüsse um bis zu 13 Prozent und zum 1. Januar 2012 um weitere bis zu 21 Prozent.
Die konkrete Höhe der Förderabsenkung wird sich am Marktwachstum orientieren.
Generell gilt also: je früher Sie also Ihre Anlage an das Netz des Energieversorgers anschließen, umso besser!
Wir veröffentlichen in den nächsten Tagen an dieser Stelle eine konkrete Darstellung der Solarstromförderungen!
Die Netzbetreiber sind durch das Erneuerbare Energien-Gesetz verpflichtet, Ihren Strom abzunehmen und zu vergüten. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse persönlich an. Wir beraten Sie gerne !!
Die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage wird des weiteren positiv durch steuerliche Vorteile beeinflußt, die sich jeder Betreiber einer Anlage zu nutzen machen kann; hierzu ist KEINE Gewerbeanmeldung notwendig.
Ist der Zähler erst einmal vom Elektroinstallateur gesetzt, steht nichts mehr im Wege, die Kraft der Sonne zu nutzen !!